Für jede Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ vorliegen. Umgangssprachlich nennt man die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auch Transportsc...
Der Transportschein wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Er bescheinigt den Patientinnen und Patienten damit, dass er eine medizinisch notwendige Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmitte...
In der Regel werden die Fahrkosten für Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung vorliegen haben, ist ein Eigenanteil von mindestens 5,-€ jedoch höchste...
Sie bekommen einen Transportschein, wenn die Fahrt aus medizinischen notwendigen Gründen ist und nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel und auch nicht selbst durchgeführt werden kann.
Die folgenden Leistungen können mit einem Transportschein ohne Genehmigung durchgeführt werden: Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung) Fahrten...
Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden. Ambulante Behandlungen können zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis...
Auf dem Transportschein stehen alle Angaben des Versicherten wie Adresse und Versichertennummer. Dazu kommen noch die Angaben und die Unterschrift des Behandlers, das Ausstellungsdatum und ob ein N...
Ärztliche Verordnungen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten sind der Krankenkasse mit dem Genehmigungsantrag frühzeitig vorzulegen. Die Krankenkasse legt Dauer, Art des Beförderungsmittels, Ge...
Für Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, wenn die Versicherten die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5...
Für eine Krankenfahrt müssen Sie lediglich die Kosten der Zuzahlung selbst übernehmen. Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt 10 % der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Eur...